Gemäss Standortdatenblatt wird mit dem Frequenzband 3'400 MHz aber bei beiden Antennen lediglich mit der äusserst geringen Leistung von je 50 W gesendet. Bei dieser geringen Leistung sind relevante negative Folgen für Tiere und Pflanzen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen, zumal bei der geplanten Platzierung der Antennen auf dem Dach des Gebäudes H.________strasse 39A nicht zu erwarten ist, dass Tiere und Pflanzen besonders exponiert sind. Auch der Beschwerdeführer nennt keine konkreten Tiere und Pflanzen mit besonderer Exponiertheit.