c) Konkret ist zu berücksichtigen, dass der Beschwerdeführer seine Rüge damit begründet, Tiere und Pflanzen würden erst seit der Einführung von 5G Frequenzen um 3'600 MHz ausgesetzt. Er erachtet somit das im vorliegenden Fall eingesetzte Frequenzband 3'400 MHz als problematisch, weil zu diesem neu für den Mobilfunk verwendeten Frequenzband noch keine wissenschaftlichen Studien vorlägen. Gemäss Standortdatenblatt wird mit dem Frequenzband 3'400 MHz aber bei beiden Antennen lediglich mit der äusserst geringen Leistung von je 50 W gesendet.