a) Der Beschwerdeführer rügt, wildlebende Tiere in der Umgebung von 5G-Antennen seien bedroht. Diese Tiere würden erst seit der Einführung von 5G Frequenzen um 3'600 MHz ausgesetzt. Vor einer Baubewilligung müssten daher die Auswirkungen der neuen Frequenzen und der starken Sendeleistung auf den Tierbestand erforscht werden. Eine Studie der Hochschule Anhalt habe klar aufgezeigt, dass Wildbienen und andere Insekten bestrahlte Gebiete für ihre Bruttätigkeit meiden würden. Zudem sei ihre Orientierung stark gestört und ihr Rückfindeverhalten sei signifikant schlechter. Es bestehe die Möglichkeit, dass mit dem Bau des 5G-Netzes ein grosser Verlust an Insekten und Bienen einhergehe.