Dadurch werde der Gesundheitsschutz ausgehöhlt und das Vorsorgeprinzip verletzt. Internationale Studien gingen von einer Gesundheitsgefährdung für die Bevölkerung aus. Dies bereits unterhalb der Grenzwerte. Adaptive Antennen, die die Grenzwerte regelmässig überschreiten würden, dürften daher keinesfalls bewilligt werden. Auch das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) verweise in seinen Informationen vom 17. April 2019 auf die Einschätzung der Weltgesundheitsorganisation (WHO), wonach hochfrequente Strahlung als möglicherweise krebserregend eingestuft werde. Mehrere Kantone hätten daher ein Moratorium für den Bau neuer Anlagen erlassen. Aus diesem Grund dürfe gegenwärtig keine Baubewilligung