Zwar hat das Bundesgericht in einem jüngst ergangenen Entscheid das BAFU aufgefordert, erneut eine schweizweite Kontrolle des ordnungsgemässen Funktionierens der QS-Systeme durchführen zu lassen oder zu koordinieren. Für das Bundesgericht besteht jedoch trotz dieses Auftrags keine genügende Grundlage, um auf das generelle Versagen der QS-Systeme zu schliessen.26 Dementsprechend hat das Bundesgericht in diesem Entscheid die angefochtene Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage bestätigt. Somit besteht auch vorliegend mit Blick auf das QS-System kein Anlass, dem Baugesuch der Beschwerdegegnerin die Baubewilligung zu verweigern.