Die Kriterien, welche eine Antenne an einem Ort dritter Priorität erlauben würden, seien noch nicht festgelegt. Gestützt auf diese angedachte Priorisierung sei auf Neubauten innerhalb der Wohnzone daher zu verzichten und das Baubewilligungsverfahren müsse bis zum Inkrafttreten des neuen Reglements sistiert werden.