Die Abnahmemessung ist für die Erteilung der Baubewilligung jedoch insofern relevant, als die Verpflichtung zur Durchführung einer Abnahmemessung in der Baubewilligung als Auflage aufgenommen wird. Im vorliegenden Fall sind gemäss dem Fachbericht Immissionsschutz vom 14. Februar 2019 des AWI an den OMEN 3, 4, 5, 6, 7 und G.________gasse 76a Abnahmemessungen durchzuführen. Dieser Fachbericht Immissionsschutz ist integrierender Bestandteil des angefochtenen Entscheids (vgl. 3.2.2 des Dispositivs des Gesamtentscheids vom 18. Juli 2019). Eine solche Auflage kann nur dann verfügt werden, wenn deren Umsetzung auch tatsächlich möglich ist. Dies ist hier der Fall: