d) Richtig ist auch, dass ein akkreditiertes Abnahmemessverfahren für 5G-Funkdienste derzeit noch aussteht.17 Allerdings wird eine Baubewilligung nicht aufgrund einer Abnahmemessung, sondern aufgrund einer rechnerischen Prognose erteilt. Diese rechnerische Prognose im Standortdatenblatt hat ergeben, dass die relevanten Grenzwerte eingehalten sind. Die Abnahmemessung dient lediglich einer Überprüfung der rechnerischen Prognose, sobald die bewilligte Anlage in Betrieb genommen wird. Eine Abnahmemessung wird in der Regel durchgeführt, wenn gemäss rechnerischer Prognose der Anlagegrenzwert an einem OMEN zu 80% erreicht wird.18