Die tatsächliche Strahlung wird damit überschätzt und die Beurteilung ist auf der sicheren Seite.13 Dieses Vorgehen ist nicht zu beanstanden. Es entspricht den Empfehlungen der Schweizerischen Gesellschaft der Lufthygiene-Fachleute (Cercl'Air)14 und des Bundesamts für Umwelt (BAFU)15. Die angesprochene NISV-Änderung kommt vorliegend somit nicht zur Anwendung und ist daher irrelevant.