Unter Berücksichtigung der gemäss Standortdatenblatt bewilligten Leistung sind gemäss dem Fachbericht Immissionsschutz des AWI vom 14. Februar 2019 alle relevanten Grenzwerte der NISV eingehalten, sowohl an allen OMEN als auch am höchstbelasteten OKA. Nach dem Gesagten besteht für die BVD kein Anlass, von dieser Beurteilung der Fachbehörde abzuweichen. Da es keine von der bewilligten Sendeleistung abweichende volle Sendeleistung zu berücksichtigen gibt, sind die im Standortdatenblatt berechneten Antennen- und Einspracheperimeter nicht zu korrigieren. Folglich erübrigt sich auch eine Neuauflage mit korrigiertem Einspracheperimeter. Die Rüge der Grenzwertüberschreitung erweist sich somit als