Gemäss dem Standortdatenblatt vom 19. September 2018, auf dem die angefochtene Baubewilligung beruht, beträgt die Sendeleistung für das Frequenzband 3'400 MHz für die beiden Antennen mit den Nummern 1SC3434 und 2SC3434 je 50 W. Dabei handelt es sich gemäss Stellungnahme des AWI, Immissionsschutz, vom 17. September 2019 um die gesamte Summenleistung aller 64 Einzelantennen, aus denen die eingesetzte Antenne AIR6488B42D besteht, und nicht um einen Mittelwert, sondern die maximale Leistung. Diese maximale Summenleistung ist für die Beschwerdegegnerin aufgrund ihres Baugesuchs verbindlich, nur diese Leistung wird ihr bewilligt.