Mit Verfügung vom 13. November 2019 gewährte das Rechtsamt den Verfahrensbeteiligten und dem AWI, Immissionsschutz, das rechtliche Gehör zu einer möglichen zusätzlichen Auflage betreffend Abnahmemessung. Die Gemeinde Unterseen beantragt in ihrer Stellungnahme vom 22. November 2019 die Ergänzung des angefochtenen Gesamtentscheids mit der zusätzlichen Auflage. Die Beschwerdegegnerin macht in ihrer Stellungnahme vom 3. Dezember 2019 geltend, aufgrund der Rechts- und Sachlage bestehe für die zusätzliche Auflage weder Anlass noch eine gesetzliche Grundlage.