Das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli in seinem Schreiben vom 23. August 2019 und die Gemeinde Unterseen in ihrer Stellungnahme vom 30. August 2019 beantragen die Abweisung der Beschwerde. Das AWI führt in seiner Stellungnahme vom 17. September 2019 aus, aus den Beschwerderügen ergäben sich für den Bereich des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung keine neuen Erkenntnisse, weshalb am Fachbericht vom 14. Februar 2019 festgehalten werde. Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 19. September 2019, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei.