3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Neben den Verfahrensbeteiligten gab das Rechtsamt auch dem Amt für Wirtschaft (AWI), Immissionsschutz,2 Gelegenheit zur Stellungnahme. Das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli in seinem Schreiben vom 23. August 2019 und die Gemeinde Unterseen in ihrer Stellungnahme vom 30. August 2019 beantragen die Abweisung der Beschwerde.