I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 27. Dezember 2018 bei der Gemeinde Unterseen ein Baugesuch ein für den Neubau einer Mobilfunkantennenanlage auf dem bestehenden Dachgeschoss auf Parzelle Unterseen Grundbuchblatt Nr. F.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W3. Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderen der Beschwerdeführer Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 18. Juli 2019 erteilte das Regierungsstatthalteramt Interlaken- Oberhasli die Baubewilligung.