2. Die Verfahrenskosten von Fr. 3'700.-- werden den Beschwerdeführenden zur Bezahlung auferlegt. Sie haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn C.________, eingeschrieben - D.________, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Oberaargau, per Mail - Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR), per Mail - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Ursenbach, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben - Amt für Umwelt und Energie, Abteilung Immissionsschutz, per Mail