20 Abs. 1 GebV eine zusätzliche Gebühr von Fr. 900.-- erhoben (Kosten für Augenschein der BVD von Fr. 600.-- und Kosten der OLK von Fr. 300.-- für die Teilnahme am Augenschein gemäss Schreiben vom 8. November 2019). Die Verfahrenskosten im Beschwerdeverfahren betragen somit Fr. 3'700.--. Bei diesem Ausgang des Verfahrens unterliegen die Beschwerdeführenden. Sie haben die Verfahrenskosten zu tragen (Art. 108 Abs. 1 VRPG).