c) Der Gesetzgeber hat beim Erlass des Fernmeldegesetzes den Entscheid zugunsten mehrerer separater, sich überlagernder Mobilfunknetze bereits gefällt.67 Bei der Baubewilligung handelt es sich im Wesentlichen um eine Polizeierlaubnis. Es besteht somit ein Anspruch auf Bewilligungserteilung, wenn die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.68 Bei der Harmonisierung des Versorgungsauftrages mit den Erfordernissen des Natur- und Landschaftsschutzes verlangt die bundesgerichtliche Rechtsprechung bloss eine umfassende Interessenabwägung zwischen den funktechnischen Gründen und den allenfalls entgegenstehenden Interessen (vgl. Erwägung 10b).