Der diesbezügliche Antrag ist abzuweisen. Auch kann für die Berechnung der Immissionsfeldstärke auf die Antennendiagramme im Standortdatenblatt abgestellt werden. Die Beschwerdeführenden bringen keine weiteren Gründe vor, die Zweifel an der Einhaltung der 63 Vgl. Mobilfunk- und WLL-Basisstationen, Vollzugsempfehlung zur NISV, BUWAL 2002, S. 25 (abrufbar unter: www.bafu.admin.ch > Themen > Elektrosmog > Vollzugshilfen 64 Vgl. Merkli/Aeschlimann/Herzog, a.a.O., Art. 18 N. 9 65 Vgl. BVR 1992 S. 457 ff.