Auch hat die Abteilung Immissionsschutz die Berechnung der Immissionsfeldstärke mit den dazugehörigen Antennendiagrammen im Standortdatenblatt kontrolliert und für ausreichend befunden. Die BVD hat keine Veranlassung, von dieser Beurteilung der kantonalen Fachbehörde im Bereich des Immissionsschutzes abzuweichen, zumal die Beschwerdeführenden mit keinem Wort darlegen, weshalb die beigelegten Antennendiagramme falsch sein sollen. Auch können die Beschwerdeführenden nichts aus dem zitierten Bundegerichtsurteil ableiten. Dass die Originaldiagramme der Antennenhersteller herausgegeben werden müssen, verlangte das Bundesgericht nicht. e) Nach Art.