Dass im Standortdatenblatt die Gebäudehülle der Liegenschaft Q.________ 109b als "Mauerwerk und Glas" und nicht als Holz beschrieben wurde, schadet somit nicht. Entscheidend ist, dass die Immissionsfeldstärke am OMEN 4 mit dem Dämpfungswert 0 dB berechnet wurde, welcher gleichermassen für Holz und Glas gilt. Dies entspricht einer Worst Case Berechnung zugunsten der betroffenen Hausbewohner, wie die Abteilung Immissionsschutz des AUE plausibel ausführte. Auch hat die Abteilung Immissionsschutz die Berechnung der Immissionsfeldstärke mit den dazugehörigen Antennendiagrammen im Standortdatenblatt kontrolliert und für ausreichend befunden.