Gemäss der Tabelle in der Vollzugshilfe zur NISV des Bundesamts für Umwelt (BAFU) gilt für das Material Holz und Glas der gleiche Dämpfungswert von 0 dB.63 Im vorliegenden Fall geht aus dem Standortdatenblatt vom 12. Februar 2018 (Revision 1.9) hervor, dass für die Dämpfung der Strahlung überall der Wert 0 dB eingesetzt wurde. D.h., bei der Berechnung der Strahlung an den OMEN 2 bis 4 ist keine Gebäudedämpfung berücksichtigt worden. Dass im Standortdatenblatt die Gebäudehülle der Liegenschaft Q.________ 109b als "Mauerwerk und Glas" und nicht als Holz beschrieben wurde, schadet somit nicht.