17/22 BVD 110/2019/141 der Situation eines offenen Fensters entspreche. Im vorliegenden Fall sei die Immissionsfeldstärke am OMEN 4 mit einer Gebäudedämpfung von 0 dB berechnet worden. Das Resultat der Berechnung von 4.93 V/m liege unterhalb des Anlagegrenzwertes von 5 V/m. Überdies seien die Immissionsfeldstärken auch an den OMEN 2 und 3 mit einer Gebäudedämpfung von 0 dB berechnet worden.