c) Die Beschwerdegegnerin hat im Standortdatenblatt vom 12. Februar 2018 (Revision 1.9) die Strahlung an den drei höchstbelasteten OMEN ausgewiesen. Gemäss dem Fachbericht Immissionsschutz vom 3. April 2018 müssen am OMEN 2 (4.94 V/m), am OMEN 3 (4.56 V/m) und am OMEN 4 (4.93 V/m) Abnahmemessungen vorgenommen werden. In der Stellungnahme vom 17. September 2019 führte die Abteilung Immissionsschutz aus, das Gebäude Q.________ 109b, das im Standortdatenblatt als OMEN 4 bezeichnet worden sei, weise im ersten Stock ein Fenster auf, das gegen den geplanten Anlagestandort ausgerichtet sei.