Dass die Kantonsstrasse nur schwach befahren ist, trifft nicht zu. Der fragliche Standort eignet sich vorliegend aus funktechnischer Sicht besonders gut zur Deckung der bestehenden Versorgungslücke. In diesem Gebiet erweist sich der geplante Antennenstandort ausserdem bzgl. Landschafts-, Ortsbild- und Gesundheitsschutzes als der vorteilhafteste. Die Anlage tritt am geplanten Ort nicht erheblich störend in Erscheinung (vgl. Erwägung 9) und hält die Grenzwerte der NISV ein (vgl. Erwägung 11). Eine Verlegung des Sendemastes in Richtung Norden oder Westen würde dazu führen, dass die Anlage in der Nähe des Gasthofs G.________ oder der Baugruppe Q.