Dies kann aus den Versorgungskarten in den Akten gelesen werden.60 An diesem Umstand vermöchte auch die Erhöhung der Sendeleistung nichts zu verändern, wie dies die Beschwerdeführenden in ihrer Stellungnahme vom 10. Januar 2020 anregen. Der Knick des Seitentals im Bereich des Weilers G.________ verhindert eine ausreichende Netzabdeckung in Richtung Norden. Eine qualitativ gute Abdeckung dieses Strassenabschnitts wäre aufgrund des unzureichenden Anschlusses an das bestehende Funknetz im Norden nicht gewährleistet.