Auch vom Standort Y..________ aus, der rund 4 km südlich vom geplanten Standort liegt, ist eine Abdeckung des fraglichen Gebiets mit Mobilfunk, besonders in den höheren Frequenzen (2100 bis 2600 MHz), nicht möglich.58 Dies ist nachvollziehbar, da die Zellradien der Funknetze in höheren Frequenzen regelmässig kleiner sind.59 Und selbst in den unteren Frequenzen (800 bis 1800 MHz), in denen die Zellradien grösser sind, kann das Gebiet im Bereich Q.________, Richisberg sowie die Kantonstrasse ab der Kurve G.________ bis zum Dorf Ursenbach nicht oder nur mit einer ungenügenden Signalstärke versorgt werden. Dies kann aus den Versorgungskarten in den Akten gelesen werden.60