Der Antennenstandort sei topgrafisch bedingt und aufgrund der Knielage am Fuss des Hügelzugs Einschlag für die Versorgung dieses Gebietes ideal. Beim Verschieben des Standorts weiter nach Süden sei ein sauberer Übergang zum bestehenden Funknetz im Norden nicht sichergestellt.56 Die Ausführungen des Fachspezialisten sind plausibel und überzeugen. Die geplante Mobilfunkanlage dient fast vollständig der Versorgung von Gebieten ausserhalb der Bauzone. Zudem ist der geplante Antennenstandort auf das bestehende Netz der Beschwerdegegnerin im Norden, d.h. der Ortschaft Ursenbach, abgestimmt, so dass im Verbund der Funkzellen, die wabenartig miteinander vernetzt sind, eine optimale Versorgung ohne