c) Die Beschwerdegegnerin legte im Baubewilligungsverfahren ausführlich dar, weshalb sie am fraglichen Standort eine Anlage plant und diese hauptsächlich Gebiete ausserhalb der Bauzone mit Mobilfunk abdeckt.50 Sie stellte zudem die aktuelle und die geplante Versorgungssituation mit diversen Abdeckungskarten im Frequenzband 800 MHz dar. Auch benannte sie die vorhandenen Nachbarstandorte. Aktenkundig ist ausserdem, dass betreffend die Alternativstandorte zwischen Vertretern der Gemeinde Ursenbach und der Beschwerdegegnerin Gespräche stattfanden.51