Denn die Fernmeldegesetzgebung des Bundes soll "insbesondere eine zuverlässige und erschwingliche Grundversorgung mit Fernmeldediensten für alle Bevölkerungskreise in allen Landesteilen gewährleisten und einen wirksamen Wettbewerb beim Erbringen von Fernmeldediensten ermöglichen (…). Die Mobilfunkversorgung aller Landesteile soll dabei nicht nur die Bau-, sondern auch die Nichtbaugebiete und die dadurch führenden Strassen und Bahnlinien erfassen."48 "Steht fest, dass das konkrete Projekt aus technischen Gründen nur ausserhalb der Bauzone der betroffenen Gemeinde realisiert werden kann, so ist innerhalb des