enger funktioneller Bezug zu diesen Gebieten und das Fehlen entgegenstehender überwiegender Interessen.47 Denn die Fernmeldegesetzgebung des Bundes soll "insbesondere eine zuverlässige und erschwingliche Grundversorgung mit Fernmeldediensten für alle Bevölkerungskreise in allen Landesteilen gewährleisten und einen wirksamen Wettbewerb beim Erbringen von Fernmeldediensten ermöglichen (…).