Durch die Höhe von 20 m und die Nähe zur Ufervegetation lehnt sich die Anlage soweit möglich an die Umgebung an. Die Sichtbarkeit der Anlage und der Kontrast zur bestehenden Umgebung werden damit auf ein vertretbares Mass reduziert. Durch die dunkle Farbgebung hat die Vorinstanz zudem eine zentrale Forderung der OLK aufgenommen. In Bezug auf die Umgebung der Gebäude des Weilers G.________, die keine besondere Schutzwürdigkeit geniesst, wird dadurch eine verträgliche Lösung geschaffen. Im Schreiben vom 25. November 2019 wies die KDP daraufhin, dass die feinen Abmessungen des Baugespanns nicht den Dimensionen der Antenne entsprechen würden.