Am Augenschein zeigte sich, dass die geplante Antenne den als schützenswert eingestuften Gasthof G.________ (Gebäude 102) und das erhaltenswerte Objekt G.________ 102g (ehemaliger Speicher) nicht tangiert: Von Norden herkommend ist der Gasthof und der Speicher zusammen mit dem Sendemast nicht sichtbar und von Süden her steht der Sendemast von keinem Betrachtungspunkt aus direkt vor diesen Objekten.42 Auch zusammen mit den erhaltenswert eingestuften Gebäude G.________ 102a (Scheune) und Q.________ 102b (Bauernhaus) tritt die geplante Antenne aus ästhetischer Sicht nicht erheblich störend in Erscheinung. Zwar tangiert der Sendemast von Süden herkommend die erhaltenswerten Gebäuden G.___