Landschaftsschutzgebiete anzuwenden. Auch von den höher gelegenen Wanderrouten werde der geplante Sendemast kaum wahrgenommen. Insgesamt liege keine schwerwiegende oder erheblich störende Beeinträchtigung vor, die zu einem Bauabschlag oder zu einem anderen Standort für das Vorhaben führen müsste. Sie könne der geplanten Anlage verbunden mit der Auflage eines dunklen Anstrichs zustimmen.