c) Die Beschwerdeführeden stellen sich auf den Standpunkt, das Orts- und Landschaftsbild werde durch die geplante Mobilfunkanlage schwer beeinträchtigt. Es handle sich um ein prägendes Vorhaben, das sich nicht in die Umgebung integriere. Die schützens- und erhaltenswerten Häuser sowie die Hügellandschaft würden nachhaltig beeinträchtigt. Dies werde auch von der KDP im Schreiben vom 25. November 2019 so gesehen. Es sei nicht nachvollziehbar, wie die OLK zur positiven Beurteilung gelangt sei. Im Schreiben vom 10. Januar 2020 verlangen die Beschwerdeführenden das Einholen eines Gutachtens bei der Alliance Patrimoine.