umfasst gemäss dem Schutzzonenplan37 der Gemeinde Ursenbach vier denkmalgeschützte Gebäude und bildet nach dem revidierten Bauinventar der Gemeinde Ursenbach keine denkmalgeschützte Baugruppe mehr. Diese wurde im Zuge einer Teilrevision des Bauinventars aufgelöst.38 Die Distanz zum nächstliegenden Gebäude P.________, das nach dem Schutzzonenplan und dem Bauinventar der Gemeinde Ursenbach als erhaltenswert eingestuft ist, beträgt ca. 80 m. Ausserdem liegt der geplante Antennenstandort ca. 190 m nordöstlich vom Weiler Q.________. Dieser ist im kommunalen Bauinventar als Baugruppe B (Ursenbach, Q.________) aufgenommen.