3) Es sind in der Regel herkömmliche Baumaterialien wie Mauerwerk, Holz, Tonziegel, Zementschiefer Stahl, Glas zu verwenden. Grelle, glänzende oder sonstwie auffällige Materialien sind weder für Fassaden noch für Verkleidungen oder Dächer gestattet. Profilblechplatten an Hausfassaden sind nur gestattet, wenn sie sich unauffällig ins Landschaftsbild einordnen." (…)"