7/22 BVD 110/2019/141 Gewässerraum bzw. der Gewässerabstand zum A.________bach im vorliegenden Fall 12 m und nicht 10 m. 8. Rechtliche Grundlagen zum Ortsbild- und Denkmalschutz a) Umstritten ist, ob sich die geplante Mobilfunkanlage in ihre Umgebung einfügt oder das umliegende Orts- und Landschaftsbild in unzulässiger Weise beeinträchtigt.