Sie wies ausdrücklich auf die geänderte Kabelführung hin.21 Daraus geht hervor, dass die Kabelleitung der Mobilfunkanlage, dargestellt mit einer rot gestrichelten Linie, vom Sendemast Richtung Norden wegführt und auf einer Länge von ca. 35 m parallel zur Strasse verläuft, bevor sie in einem Abstand von 19.17 m vor dem eingedolten "B.________bächli" in den bestehenden Rohrverzweigungspunkt mündet. Von dort aus wird die Leitung ohne bauliche Massnahmen im Gewässerraum in einem bestehenden Leerrohr ins Gebäude L.________ geführt. Aus den Plänen folgt schliesslich, dass die Distanz zwischen dem Antennenmast und der Böschungskante des M.________bach 13.03 m beträgt.