Die geänderten Pläne, auf denen die Baubewilligung vom 17. Juli 2019 basiert, stellte die Vorinstanz den Beschwerdeführenden mit Instruktionsverfügung vom 9. Juli 2019 zur Kenntnis zu. Sie wies ausdrücklich auf die geänderte Kabelführung hin.21 Daraus geht hervor, dass die Kabelleitung der Mobilfunkanlage, dargestellt mit einer rot gestrichelten Linie, vom Sendemast Richtung Norden wegführt und auf einer Länge von ca. 35 m parallel zur Strasse verläuft, bevor sie in einem Abstand von 19.17 m vor dem eingedolten "B.________bächli" in den bestehenden Rohrverzweigungspunkt mündet.