c) Die Gemeinde Ursenbach hat den Gewässerraum im revidierten Baureglement vom 8. Juni 2011 mit Meterangabe festgelegt. Danach gilt für Bäche und Zuflüsse in der Landwirtschaftszone ein Bauabstand von 12 m, gemessen am Fuss der Böschung bei mittlerem Wasserstand (Art. 19 Abs. 1 zweites Lemma GBR17). Für eingedolte Fliessgewässer beträgt der Abstand 5 m. Diese Werte des revidierten Baureglements entsprechen den bundesrechtlichen Minimalvorgaben zu den Abständen entlang von Fliessgewässern.18