Die Abteilung Immissionsschutz hielt in der Stellungnahme vom 17. September 2019 fest, ihre Beurteilung habe ergeben, dass die geplante Anlage die Bestimmungen der NISV4 erfülle und damit bewilligungsfähig sei. Die Gemeinde Ursenbach nahm in der Eingabe vom 3. September 2019 ausführlich zur Beschwerde Stellung, stellte jedoch keinen förmlichen Antrag.