Antennen sollen auf den Frequenzen 700 bis 900 Megaherzt (MHz), 1400 bis 2600 MHz und 2600 MHz senden. Die Beschwerdegegnerin beabsichtigt, mit der Anlage eine Versorgungslücke in ihrem Funknetz zu schliessen. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderem die Beschwerdeführenden Einsprache. Mit Gesamtentscheid vom 17. Juli 2019 erteilte das Regierungsstatthalteramt Oberaargau für das Vorhaben die Baubewilligung und das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) die Ausnahmebewilligung für das Bauen ausserhalb des Baugebiets.