Die Details der Aufschüttung waren in den bewilligten Plänen nicht dargestellt. Die Bauherrschaft plante ursprünglich, den Raum zwischen dem bestehenden Flachdach und der zukünftigen Terrasse mit einer ca. 50 - 60 cm dicken Schicht aus Misapor Schaumglasschotter sowie 35 cm Humus aufzufüllen. Die neue Konstruktionsweise sieht 10 Zaugg/Ludwig, a.a.O., Art. 32-32d N. 12a. 11 BGer 1C_122/2009 vom 21. Januar 2010, E. 2, mit weiteren Hinweisen. RA Nr. 110/2019/140 Seite 9 von 12