Anlässlich der Sitzung vom 28. März 2019 kam die Gemeinde sodann auf ihre Beurteilung zurück. Auf dessen Nachfrage hin teilte die Gemeinde dem Beschwerdeführer am 11. April 2019 mit, sie habe sich entschieden, erneut Abklärungen vorzunehmen. Sie werde den Entscheid aber nach sorgfältiger Prüfung fällen und schliesslich auch kommunizieren. Mit Entscheid vom 15. Juli 2019 bewilligte die Gemeinde die Projektänderung. Sie erklärte, die Projektänderung sei aus Gründen der Verhältnismässigkeit zu bewilligen.