Bis zum rechtskräftigen Entscheid der Gemeinde seien im Aussenbereich ostseitig keine weiteren Bauarbeiten auszuführen und die Terraingestaltung sei noch nicht abzuschliessen. Mit Schreiben vom 30. November 2018 teilte die Gemeinde der Beschwerdegegnerschaft mit, sie könne die Projektänderung ohne das Einverständnis des Nachbarn nicht bewilligen und gab ihr nochmals Gelegenheit, die Zustimmung beizubringen. Am 31. Dezember 2018 nahm die Beschwerdegegnerschaft erneut Stellung und bekräftigte, der Systemwechsel habe keinen Einfluss auf die äussere Erscheinung der Terrasse. Anlässlich der Sitzung vom 28. März 2019 kam die Gemeinde sodann auf ihre Beurteilung zurück.