geänderten Projekt nicht zustimmen und bat um Weiterführung des Wiederherstellungsverfahrens. Mit Schreiben vom 11. Oktober 2018 teilte die Gemeinde der Bauherrschaft mit, sie werde anlässlich der nächsten Gemeinderatssitzung über die Projektänderung befinden. Bis zum rechtskräftigen Entscheid der Gemeinde seien im Aussenbereich ostseitig keine weiteren Bauarbeiten auszuführen und die Terraingestaltung sei noch nicht abzuschliessen.