4 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art. 46 N. 16. RA Nr. 110/2019/140 Seite 5 von 12 im vorinstanzlichen Verfahren genügend äussern. Diesbezüglich hat die Gemeinde das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers nicht verletzt.