3. Gegen diese Verfügung reichte der Beschwerdeführer am 14. August 2019 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt, der Entscheid sei aufzuheben und der Projektänderung sei der Bauabschlag zu erteilen. Die Vorinstanz sei anzuweisen, dem Beschwerdeführer das rechtliche Gehör zu gewähren. 4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet,1 holte bei der Gemeinde die Vorakten sowie eine Stellungnahme ein und gab der Beschwerdegegnerschaft die Möglichkeit, sich zur Beschwerde zu äussern.