Da sich das bestehende Flachdach als zu wenig tragfähig erwiesen habe, sei aus statischen Gründen die Betonverbundplatte eingebaut worden. Das Erscheinungsbild der Terrasse sei unabhängig von der Konstruktionsweise gleich. Sie sei sich nicht bewusst gewesen, dass die Änderung der Konstruktionsweise der Terrasse mit der Baubewilligungsbehörde hätte abgesprochen werden müssen. Gleichzeitig reichte sie bereinigte Pläne ein. Nachdem die Gemeinde ursprünglich signalisierte, es sei die Zustimmung des Nachbarn notwendig, bewilligte die Gemeinde die Projektänderung ohne dessen Zustimmung mit Entscheid vom 15. Juli 2019.